Hast du einen an der Klatsche oder gefällt dir unsere Zeitung auch so?

Samstag, 6. Oktober 2007

Politiker wollen neues Toilettendesign

Politiker wollen neues Toilettendesign

Seit zwei Wochen gibt es hitzige Diskusionen im Fall Toilettendesign. Der Kultusminister schlug ein neuartiges Modell vor, doch unsere Kanzlerin ist strikt dagegen. Wegen der "Guckfreiheit" wie sie gestern Abend vor der Presse betonte. Ihr wäre es unangenehm, in ein Loch pinkeln zu müssen, durch dass sogenante "Spanner" "spannen" könnten, um einen selten Blick auf diverse Körperstellen werfen zu können. Der Kultusminister jedoch tat den Vorwurf ab, indem er versicherte, dass man Sicherheitsvorkehrungen treffen könnte. Im Bundestag wurde bereits darüber abgestimmt, ob dieses neue Design auf den Markt kommen wird oder nicht. Spezielle Gesetzentwürfe wurden veröffentlicht und nun soll auch Otto-Normalbürger wählen.

Wir haben hier extra für Sie, liebe Leser, eine Sammlung neuer Toilettengesetzte zusammengestellt:

Art. 1.2 GG [Zusatz] (1) Die Würde des Toilettenbenutzers ist zu achten. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. (2) Schuldunfähig ist, wer bei Begehen der Tat noch nicht geboren war. (3) Krankhafte seelische Störungen sind nicht schuldunfähig. (4) Notwehr ist insofern erlaubt, wenn der Toilettenbenutzer dem Täter freien Zugang verschafft. In diesem Fall macht sich der Benutzer strafbar. (5) Toilettenbenutzer haben das Recht, Täter zu bestrafen. Ausgehend von Freiheitsberaubung ist alles erlaubt.

Stimmen Sie noch heute darüber ab! Oder diskutieren Sie in unserem Kommentar! Es besteht große Not! Diese Toiletten sind nicht vertretbar.




1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

also da erinnerst du mich an was;)
hihi...oder eher: ihhihi?!